Futtermitteldeklaration
Allgemeines
Die Deklaration von Futtermitteln wird durch die Futtermittelverkehrsverordnung (EG-VO 767/2009) geregelt. Hierbei werden eine Reihe verschiedener Mindestanforderungen an die Deklaration gestellt.
Beispielsweise:
- Verwendungszweck
- Angaben über die Merkmale wie
- Art des Futtermittels
- Verfahren der Herstellung oder Erzeugung
- Beschaffenheit
- Zusammensetzung
- Menge
- Haltbarkeit
- Zieltierart / -kategorie
- Art der Verwendung
- Angaben zu Wirkungen oder Eigenschaften
Unterschieden werden:
- Alleinfuttermittel: Mischfuttermittel, das wegen seiner Zusammensetzung für eine tägliche Ration ausreicht
- Ergänzungsfuttermittel
sowie
- Einzelfuttermittel
- Mischfuttermittel: Eine Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln, mit Futtermittelzusatzstoffen oder ohne Futtermittelzusatzstoffe, die zur oralen Fütterung in Form eines Alleinfuttermittels oder Ergänzungsfuttermittels bestimmt sind
Eine Kennzeichnung muss auf der Verpackung, dem Behältnis oder auf einem Etikett angebracht werden. Die Angaben müssen deutlich sichtbar und gut lesbar sein. Angaben müssen objektiv, durch die zuständige Behörde nachprüfbar und verständlich für den Verwender sein.
Was muss Gekennzeichnet sein?
Bestimmte Angaben müssen auf dem Futtermittel vorhanden sein. Dazu zählen:
- Futtermittelart: Handelt es sich um ein Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel?
- Name und Anschrift des verantwortlichen Futtermittelunternehmers
- Zulassungsnummer des Betriebs der für die Kennzeichnung verantwortlichen Person, falls vorhanden
- Kennnummer der Partie: Damit eine Rückverfolgung möglich ist
- Nettomasse oder Nettovolumen, in manchen Fällen auch Stückzahl
- Feuchtegehalt: Wenn er bestimmte Werte übersteigt:
5 % bei Mineralfuttermitteln, die keine organischen Stoffe enthalten,
7 % bei Milchaustausch-Futtermitteln und anderen Mischfuttermitteln mit einem Anteil eines Milcherzeugnisses von mehr als 40 %,
10 % bei Mineralfuttermitteln, die organische Stoffe enthalten,
14 % bei anderen Futtermitteln - Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche (Sandgehalt) darf höchstens 2,2 % der Trockenmasse betragen, bei einigen Futtermitteln darf dieser überschritten werden. Dies muss allerdings gekennzeichnet werden.
- Hinweise für die ordnungsgemäße Verwendung
Abbildung 1: Beispiel Deklaration auf einer Futterdose (die Nummern wurden für dieses Beispiel zufällig gewählt). Diese oder ähnliche Aufdrucke sind auf Futtermitteln zu finden. Die Herstellernummer wird für den jeweiligen Hersteller vergeben. Eine Charge wird unter gleichbleibenden Bedingungen hergestellt, z.B. aus einer Futtermischung. Die Chargennummer kann variieren.
Inhaltsstoffe
Einzelfuttermittel
Eine Angabe der Inhaltsstoffe ist für alle Einzelfuttermittel vorgeschrieben. Hierbei sind gewisse Toleranzen möglich. Die Angabe ergibt sich aus der Zuordnung der Gruppe und kann für das im Katalog passende Futtermittel durch im Katalog festgelegten Angaben ersetzt werden.
Beispiele:
- Wirtschaftseigene Futtermittel (zum Beispiel Gras, Silagen, Weizen)
- Nebenerzeugnisse der Lebensmittelherstellung (z. B. Weizenkleie, Molkenpulver)
- Mineralstoffe (zum Beispiel Calciumcarbonat, Natriumchlorid)
Mischfuttermittel
Hierbei gelten unterschiedliche Regeln für Lebensmittetiere und Nicht-Lebensmitteltiere.
Beispiele:
- Alleinfuttermittel
- Ergänzungsfuttermittel
- Diätfuttermittel
Für Mischfuttermittel muss die Zusammensetzung angegeben werden. Hierbei werden die Einzelfuttermittel in absteigender Reihenfolge nach dem Gewicht auf Basis des Feuchtegehaltes (entspricht der Originalsubstanz) im Mischfuttermittel anzugeben („mixing bowl“-Prinzip). Damit wird das Einzelfuttermittel, welches gewichtsmäßig den Hauptanteil des Mischfuttermittels bildet, zuerst deklaiert. Danach das Einzelfuttermittel, das gewichtsmäßig an zweiter Stelle steht. So sind alle Einzelfuttermittel aufzuführen, die im Mischfuttermittel enthalten sind. Gleiches gilt für Ergänzungsfuttermittel. Für Nicht-Lebensmitteltiere dürfen die Gruppen von Einzelfuttermitteln angegeben werden.
Werden Einzelfuttermittel in konzentrierter oder dehydrierter Form verwendet, so sind sie in der Reihenfolge ihres Gewichts in konzentrierter oder dehydrierter Form anzugeben. Benutzt werden können Begriffe wie „getrocknet“, „Pulver“, „Mehl“ oder ähnliches.
Möglich sind somit bei Nicht-Lebensmitteltiere:
- Geschlossene Deklaration: Bei der geschlossenen Deklaration wird die zugelassene Angabe der sogenannten Futtermittelgruppen gewählt. Diese werden in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile aufgelistet. Einzelfutter gleicher Art werden zu begrifflich definierten Kategorien zusammengefasst und gemeinsam deklariert. Diese Form der Deklaration lässt keinen Rückschluss auf die verarbeiteten Rohstoffe zu.
- Offene Deklaration: Bei der offenen Deklaration hingegen werden die einzelnen Inhaltsstoffe aufgeführt. Eine offene Deklaration ist im Heimtierbereich nicht üblich, da über die Angabe der halboffenen Deklaration hinaus auch jeweils der enthaltene Prozentanteil hinter jeder einzelnen Komponente stehen muss.
- Halboffene Deklaration: Die einzelnen Futterkomponenten werden in der Reihenfolge ihrer relativen Menge bezogen auf die Frischsubstanz angegeben.
Deklaration | Beispiel |
---|---|
Geschlossen | Getreide, Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Öle und Fette, Mineralstoffe |
Offen | 67% Hühnerfleisch, -leber, -herz, -muskelmagen, 29% Hühnerfleischbrühe, 3% Reis, gekocht, 0,5% Mineralstoffe, 0,5% Eierschalen,getrocknet |
Halboffen | Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (24% Geflügelfleisch, 10% Rindfleisch), Getreide (6% Reis), Flohsamenschalen |
Vormischungen werden nicht als solche angegeben, Trägerstoffe sind nicht in der Liste der Einzelfuttermittel anzugeben. Gemäß Art. 2 Abs. 2 e) VO (EG) Nr. 1831/2003 sind Vormischungen Mischungen von Futtermittelzusatzstoffen oder Mischungen aus einem oder mehreren Futtermittelzusatzstoffen mit Einzelfuttermitteln oder Wasser als Trägern, die nicht für die direkte Verfütterung an Tiere bestimmt sind.
Wird ein Einzelfuttermittel durch Wort, Bild oder Grafik besonders hervorgehoben, ist dafür der Gewichtsprozentsatz anzugeben.
An Inhaltsstoffen ist für Nicht-Lebensmitteltiere sind anzugeben:
Futtermittel | Zieltierart | Analytische Bestandteile oder Inhaltsstoffe |
Alleinfuttermittel | Katzen, Hunde und Pelztiere |
|
Mineralergänzungsfuttermittel | Alle Tierarten |
|
Sonstiges Ergänzungsfuttermittel | Katzen, Hunde und Pelztiere |
|
Tabelle 2: Inhaltesstoffe. Anstatt der Bezeichnungen „Rohprotein“, „Rohfett“ und „Rohasche“ dürfen die Bezeichnungen „Protein“, „Fettgehalt“, „Ascherückstand“ oder „anorganischer Stoff“ verwendet werden.
Bei Diätfuttermittel ist Bestimmungswort „Diät-“ ausschließlich Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke vorbehalten und in Verbindung mit der Futtermittelbezeichnung zu verwenden.
Hinweis zur Verwendung des Diätfuttermittels müssen enthalten:
- Hinweis auf die empfohlene Fütterungsdauer
- Hinweis zur Rationsgestaltung
- Hinweis zur Beratung durch einen Tierarzt
Beispiel:
Diätfuttermittel für Katzen zur Unterstützung der Nierenfunktion (z.B. bei chronischer Niereninsuffizienz)
Zusatzstoffe
Als Zusatzstoffe bezeichnet man gemäß Art. 2 Abs. 2 a) in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1831/2003 Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer technologischen, sensorischen, ernährungsphysiologischen oder zootechnischen Wirkung bewusst den Futtermitteln zugesetzt werden.
Sie müssen zugelassen sein und dürfen keine schädliche Wirkung auf Tier, Mensch oder Umwelt haben. Sie dürfen nicht irreführend für den Verbraucher dargeboten werden.
Ihre Zulassung und Verwendung ist durch VO (EG) 1831/2003 geregelt. Eine Übersicht über derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe ist auf den Internetseiten der Europäischen Kommission oder des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.
Es gibt folgende Gruppen:
- Ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe wie
- Vitamine
- Spurenelemente
- Aminosäuren
- Technologischen Zusatzstoffe: Dies sind Stoffe, die aus technologischen Gründen zugesetzt werden wie
- Konservierungsmittel
- Antioxidantien
- Bindemittel
- Sensorischen Zusatzstoffe: Dies sind Stoffe, um die organoleptischen Eigenschaften der Futtermittel bzw. die optischen Eigenschaften der aus dem Tier gewonnenen Lebensmittel zu verbessern oder zu verändern
- Aromastoffe
- Farbstoffe
- Zootechnische Zusatzstoffe: Sie sollen die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen
- Enzyme
- probiotische Mikroorganismen
- Kokzidiostatika und Histomonostatika
Gruppenbezeichnung dürfen ohne Mengenangabe oder genaue Bezeichnung der einzelnen verwendeten Substanzen angegeben werden. Der Hersteller muss auf Anfrage diese Informationen preisgeben.
Deklariert werden müssen Zusatzstoffe:
- Für die ein Höchstgehalt für mindestens ein nicht der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier festgelegt ist. Dies gilt unabhängig davon ob der Zusatzstoff für die Tierart zugelassen ist, für die das Futter gedacht ist. Handelt es sich zum Beispiel um ein Zusatzstoff in einem Katzenfutter und bei diesem ist ein Höchstgehalt für Hunde festgelegt, muss dieser deklariert werden.
- Sämtlich Zusatzstoffe der Gruppe zootechnische Zusatzstoffe sowie Kokzidiostatika und Histomonostatika. A
- Zusatzstoffe bei denen die für die Zielart festgelegten empfohlenen Höchstgehalte überschritten werden.
- Jeder andere Zusatzstoff, wenn seine Anwesenheit auf dem Etikett hervorgehoben wird, sei es in Worten, Bildern oder Grafiken.
Abbildung 2: Beispiel Deklaration.
- Futtermittelart: Ein deklariertes Alleinfutter deckt den Bedarf eines Tieres der Zielgruppe an allen lebensnotwendigen Nährstoffen ab, wenn es täglich und in einer Menge gefüttert wird, die den Energiebedarf des Tieres deckt. Ein Ergänzungsfutter muss dies nicht erfüllen. Ein Diätfutter würde zusätzlich bestimmten Ernähungszwecken entsprechen.
- Liste der Zutaten: Zutaten dürfen hier unterschiedlich gelistet sein. Geschlossen, offen oder halboffen dürfen die Zutaten deklariert werden. Die Einzelfuttermittel werden in absteigender Reihenfolge nach dem Gewicht auf Basis des Feuchtegehaltes im Mischfuttermittel angeben. Sie dürfen gruppiert werden.
- Inhaltsstoffe: Analytische Bestandteile werden in % angegeben
- Zusatzstoffe: Zusatzstoffe werden nach Kategorie und Funktion angegeben. Bei Spurenelementen, die unter den Zusatzstoffen gelistet sind, bezeichnet die Mengenangabe den Zusatz des Elementes, nicht der gewählten Zusatzstoffverbindung. Es handelt sich jedoch nicht um den Gesamtgehalt im Produkt, sondern wirklich nur die zugesetzte Menge.
- Hinweise: Es folgen Hinweise zur sachgerechten Verwendung und Lagerung sowie einer Fütterungsempfehlung. Es handelt sich dabei immer nur um Richtwerte.
- Name und Anschrift: Firmenname und Adresse des Inverkehrbringers sowie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme müssen angegeben werden.
- Feuchtegehlt
- Nettomasse
Toleranzen
Der Gehalt an Inhaltsstoffen wird im Labor ermittelt (Artikel: Futtermittelkunde – Futtermittelanalyse). Hierbei müssen allerdings futtermittelrechtlichen Toleranzen sowie Analysenspielräume bei der Zusatzstoffanalyse beachtet werden.
Tabelle 3: Toleranzen beim Futter für Nicht-Lebensmitteltiere. Die Toleranzen werden entweder in absoluten Prozentwerten (dieser Wert muss vom angegebenen Gehalt abgezogen/zum angegebenen Gehalt addiert werden) oder in relativen Werten mit der Angabe „%“ hinter dem Wert angegeben (dieser Prozentsatz muss auf den angegebenen Gehalt angewandt werden, um die zulässige Abweichung zu ermitteln).
Angegebener Gehalt des Bestandteils in % | Toleranz unter dem angegebenen Wert |
Toleranz über dem angegeben Wert |
|
Rohfett | < 8 | 1 | 2 |
8-24 | 12,5 % | 25 % | |
>24 | 3 | 6 | |
Rohprotein | < 16 | 2 | 2 |
16-24 | 12,5 % | 12,5 % | |
> 24 | 3 | 3 | |
Rohasche | < 8 | 2 | 1 |
8-32 | 25 % | 12,5 % | |
> 32 | 8 | 4 | |
Rohfaser | <10 | 1,75 | 1,75 |
10-20 | 17,5 % | 17,5 % | |
> 20 | 3,5 | 3,5 | |
Zucker | < 10 | 1,75 | 3,5 |
10-20 | 17,5 % | 35 % | |
> 20 | 3,5 | 7 | |
Stärke | < 10 | 3,5 | 3,5 |
10-20 | 35 % | 35 % | |
> 20 | 7 | 7 | |
Calcium | < 1 | 0,3 | 0,6 |
1-5 | 30 % | 60 % | |
> 5 | 1,5 | 3 | |
Magnesium | < 1 | 0,3 | 0,6 |
1-5 | 30 % | 60 % | |
> 5 | 1,5 | 3 | |
Natrium | < 1 | 0,3 | 0,6 |
1-5 | 30 % | 60 % | |
> 5 | 1,5 | 3 | |
Gesamtphosphor | < 1 | 0,3 | 0,3 |
1-5 | 30 % | 30 % | |
> 5 | 1,5 | 1,5 | |
Kalium | < 1 | 0,2 | 0,4 |
1-5 | 20 % | 40 % | |
> 5 | 1 | 2 | |
Feuchtigkeit | <2 | Keine Begrenzung festgelegt | 0,4 |
2 – <5 | 20 % | ||
5-12,5 | 1 | ||
12,5 | 8 |
Beispiele für mögliche Abweichungen:
- Bei einem Hundefutter sind 15 % Rohprotein deklariert. Das heißt es muss mind. 13% Rohprotein enthalten und darf max. 17% Rohprotein enthalten. Laut Deklaration enthält daher 1kg des Futters 150g Rohprotein. Das Futter darf pro kg zwischen 130g und 170g Rohprotein enthalten
- Bei einem Hundefutter sind 18 % Rohprotein deklariert. Bei 18 % Rohprotein ist eine Toleranz von 2,25 % (12,5 % von 18 %) möglich. Es darf pro kg zwischen 157,5g und 202,5g Rohprotein enthalten
Für angegebene Zusatzstoffe gelten neben der technischen Toleranz zusätzlich Analysenspielräume. Wenn ein festgelegter Höchstgehalt nicht überschritten wird, darf die Abweichung des angegebenen Gehaltes nach oben bis zum Dreifachen der Toleranz betragen. Es ist nicht entscheidend, ob die Zusatzstoffe zugesetzt werden oder nativ enthalten sind.
Es gilt eine Toleranz von:
- unter 0,5 Einheiten um 40 %,
- 0,5 bis unter 1 Einheit um 0,2 Einheiten,
- 1 bis unter 500 Einheiten um 20 %,
- 500 bis unter 1000 Einheiten um 100 Einheiten,
- 1000 und mehr Einheiten um 10 %
Eine Einheit entspricht 1 mg, 1.000 IE, 1×10^9 KBE oder 100 Einheiten Enzymaktivität des jeweiligen Zusatzstoffes je kg Futtermittel. Werden die Toleranzen auf Angaben in Prozent unter der Überschrift „Inhaltsstoffe“ angewendet, sind diese Angaben in mg/kg umzurechnen und die Toleranzen auf diesen Wert anzuwenden.
Die Werte beziehen sich nur auf die technische Toleranz und berücksichtigen nicht die verfahrensbedingten Fehlerbereiche bei der Analyse. Bei der Beurteilung der Richtigkeit der Angaben sind daher die Analysenspielräume zusätzlich zu berücksichtigen.
Was muss nicht deklariert werden?
Eine Deklaration verrät nicht alles über das Futtermittel.
Beispiele:
- Es ist bei der geschlossenen oder halboffenen Deklaration entscheidend, wie ein Rohstoff in die Mischung zur Verarbeitung eingebracht wird. Ein Beispiel ist „frisches Fleisch“ mit einem hohen Wasseranteil von 80%. Das spiegelt bei Trockenfutter nicht unbedingt die Verhältnisse im fertigen Produkt wider, da das Fleisch zwar vorher einen großen Prozentsatz ausgemacht hat aber im Endprodukt eventuell nur in geringerer Menge vorhanden ist.
Abbildung 3: Verhältnisse nach der Trocknung. Es werden immer die Verhältnisse der frischen Produkte deklariert, daher kann es je nach Wassergehalt zu Änderungen nach der Trockung kommen.
- Es können Zusatzstoffe enthalten sein die nicht deklariert werden. Nur wenn im Futtermittelrecht ein maximaler Höchstgehalt definiert ist, ist die Angabe auf der Verpackung verpflichtend.
- Sind Spurenelementen unter den Zusatzstoffen gelistet, bezeichnet dies die Mengenangabe den Zusatz des Elementes, nicht der gewählten Zusatzstoffverbindung. Es handelt sich nicht um den Gesamtgehalt im Produkt, sondern nur um die zugesetzte Menge.
Quelle
Altromin (2010): www.altromin.de (Stand 20.06.2013)
Fritz, J. (2007): Allometrie der Kotpartikelgröße von pflanzenfressenden Säugern, Reptilien und Vögeln. Dissertation, LMU München, S.66-103
GV-Solas (1996): Gesellschaft für Versuchstierkunde. Ausschuss für Ernährung von Versuchstieren; Charakterisierung und Herstellung von Versuchstiernahrung
Luposan (2012): www.luposan.de (Stand 20.06.2013)
Lupovet (2013): www.lupovet.de (Stand 20.06.2013)
Meyer A. (2013): Toleranzen und Analysenspielräume für Einzel- und Mischfuttermittel; lwk-niedersachsen.de; Stand: 07.05.2013
St. Hippolyt (2013): www.st-hippolyt.de (Stand 20.06.2013)
Trocknung Gunzenhausen (2013): trocknung-gunzenhausen.de (Stand 20.06.2013)
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